Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einleitung


1.1. Fidler the accident expert Gmbh & Co KG, Prinz Eugenstraße 5, 2442 Unterwaltersdorf, office@fidler.app, +43 699 136 45 080, („Fidler“, „wir“) betreibt eine Vermittlungsplattform („Plattform“), über die Autofahrer eines Unfallfahrzeuges („Kunden“) Reparaturleistungen bei ausgewählten Werkstätten online beauftragen können. Damit Kunden für die Dauer der Reparatur mobil bleiben können, bietet Fidler diesen Kunden gegebenenfalls zudem die Möglichkeit an, einen Leihwagen bei Fidler anzumieten.


1.2. Fidler vermittelt daher den Abschluss eines Werkvertrages zwischen dem Kunden und der vom Kunden ausgewählten Werkstatt. Die Werkstatt erbringt daraufhin die beauftragten Leistungen direkt an den Kunden und rechnet diese auch direkt ab. Fidler hat sohin keinen Einfluss auf die Tätigkeit der Werkstätten.


1.3. Der Mietvertrag für einen Leihwagen kommt direkt zwischen Fidler und dem Kunden zustande.


2. Geltungsbereich


2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die von Fidler an den Kunden erbrachten (Vermittlungs- und Miet-)Leistungen. Gegebenenfalls haben auch die beauftragten Werkstätten eigene allgemeine Geschäftsbedingungen. Solche allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen diesfalls vor dem Vertragsabschluss gesondert angezeigt und Ihre Zustimmung dazu eingeholt.


2.2. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.


2.3. Der Kunde akzeptiert diese AGB per Klick auf die Checkbox im Zuge der Abgabe seines verbindlichen Angebots nach Pkt 4.3.


3. Registrierung


3.1. Auf unserer Plattform ist die Beauftragung von Leistungen durch den Kunden nur nach erfolgter Registrierung möglich. Der Kunde kann auf der Plattform über einen bestehenden Social Media-Account einsteigen oder bei Fidler einen Antrag auf Registrierung stellen und sein Zugangspasswort wählen. Bei Annahme durch uns erhält der Kunde eine Bestätigung auf seine angegebene E-Mail-Adresse.


3.2. Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Der Kunde bestätigt bei Registrierung die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere seines Namens, seines Alters und seiner Adresse.


3.3. Wir behalten uns das Recht vor, einen Antrag auf Registrierung oder eine bestehende Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen


3.4. Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Wir können nur überprüfen, ob das Zugangspasswort mit einer ordnungsgemäß freigeschalteten Kundenberechtigung übereinstimmt. Eine weitergehende Überprüfungspflicht trifft uns nicht.


4. Buchungsprozess und Vertragsabschluss auf der Plattform


4.1. Vertragsabschluss für Reparaturleistungen einer Werkstatt


4.1.1. Sofern die Parteien die Beauftragung ohne Kostenvoranschlag vereinbaren, gelten folgende Bestimmungen:


4.1.1.1. Der Kunde kann seinen Schaden über die Plattform melden und dazu folgende Informationen hochladen: Fahrzeugdaten, Schadensart, eingezeichneter Schaden anhand einer Karosserie-Skizze, Versicherungsdetails, Unfallberichte, Fotos, Führerschein und Zulassungsschein.


4.1.1.2. Bevor der Kunde über die Plattform eine Werkstätte mit der Durchführung von Reparaturleistungen beauftragen kann, wird er über die entsprechenden Konditionen der Werkstätte informiert. Nur wenn der Kunde diese Konditionen akzeptiert, kann er in der Folge auch ein Fahrzeug mieten.


4.1.1.3. Der Kunde kann daraufhin den Werkvertrag mit der Werkstätte zu den vereinbarten Konditionen wie in Pkt 4.3 näher beschrieben abschließen, oder von einem Vertragsabschluss Abstand nehmen.


4.1.2. Sofern die Beauftragung auf Basis eines Kostenvoranschlags erfolgen soll, gelten folgende Bestimmungen:


4.1.2.1. Bevor der Kunde über die Plattform eine Werkstätte mit der Durchführung von Reparaturleistungen beauftragen kann, erhält er einen Kostenvoranschlag. Nur wenn der Kunde den Kostenvoranschlag akzeptiert, kann er in der Folge auch ein Fahrzeug mieten.


4.1.2.2. Hierfür muss der Kunde vorab über die Plattform seinen Schaden melden und folgende Informationen hochladen: Fahrzeugdaten, Schadensart, eingezeichneter Schaden anhand einer Karosserie-Skizze, Versicherungsdetails, Unfallberichte, Fotos, Führerschein und Zulassungsschein.


4.1.2.3. Die Werkstätten legen diese Informationen ihren Angeboten verbindlich zu Grunde.


4.1.2.4. Der Kunde erhält auf Basis dieser Informationen über die Plattform einen oder mehrere verbindliche Kostenvoranschläge zur Reparatur der Schäden zugesandt, die er über seinen Account einsehen kann. Er kann daraufhin den Werkvertrag mit der Werkstätte zum veranschlagten Preis wie in Pkt 4.3 näher beschrieben abschließen, oder von einem Vertragsabschluss Abstand nehmen.


4.1.2.5. Sofern nichts anderes am Kostenvoranschlag angegeben, ist der Kostenvoranschlag sieben Tage ab Erhalt gültig.


4.1.3. Nach einem allfälligen Vertragsabschluss hat der Kunde sein Fahrzeug an dem vereinbarten Fidler-Standardort abzugeben. Wurde zwischen dem Kunden und Fidler vereinbart, dass das Fahrzeug abzuschleppen ist, so werden die Parteien auch die entsprechenden Details vereinbaren (Abschlepport etc).


4.1.4. Fidler wird das Fahrzeug daraufhin zur gewählten Werkstatt überstellen und nach erfolgter Reparatur wieder an den Kunden zurückgeben. Details sind wiederum zwischen den Parteien zu vereinbaren. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Fahrzeug dort zurückzugeben, wo es ursprünglich abgegeben wurde.


4.2. Buchungsprozess für Mietfahrzeuge und Führerscheinvalidierung


4.2.1. Der Kunde hat im Zuge der Beauftragung einer Reparatur außerdem die Möglichkeit, ein Ersatzfahrzeug bei Fidler zu einem Tagesfixpreis und für eine maximale Dauer von 30 Tagen zu mieten. Die Details regeln die Parteien diesfalls in einem gesonderten Mietvertrag. Die Mietdauer bestimmt sich dabei primär nach der Dauer der Reparatur und hat der Kunde den Wagen bei Rücknahme seines eigenen
Kraftfahrzeugs zurückzustellen. Der Kunde ist aber auch befugt, den Mietwagen früher zurückzugeben.


4.2.2. Der Preis wird dem Kunden auf der Plattform vor Abschluss des Mietvertrags angezeigt.


4.2.3. Der Kunde muss vor Vertragsabschluss nachweisen, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW ist. Zum Nachweis muss der Kunde seinen Führerschein fotografieren oder einscannen und auf der Plattform hochladen. Der Kunde kann diesen Nachweis der Fahrerlaubnis dann auch in seinem Profil hinterlegen.


4.2.4. Sobald der Kunde angegeben hat, wann und an welchem Ort er das Mietfahrzeug abholen möchte, kann er mit der kostenpflichtigen Beauftragung nach Pkt 4.3 fortfahren.


4.3. Gemeinsame Bestimmungen zum Abschluss von Werk- und Mietverträgen


4.3.1. Die bloße Anfrage eines Kostenvoranschlages, der Erhalt des Kostenvoranschlages, die Anfrage oder der Erhalte von Konditionen der Werkstätten, oder die Präsentation der Mietoption auf der Plattform stellen noch keine Angebote im rechtlichen Sinn dar. Der Kunde legt sein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Werk- bzw Mietvertrages erst durch Klick auf den Button „Zahlungspflichtig beauftragen“.


4.3.2. Wenn dies so im Angebot vorgesehen ist, bevollmächtigt der Kunde die Werkstätte gegebenenfalls, einen etwaigen Versicherungsschaden in seinem Namen abzuwickeln und eine Schadenszahlung für ihn in Empfang zu nehmen.


4.3.3. Der Kunde erhält nach Eingang seiner Beauftragung über die Plattform eine gesonderte, automatisierte Bestätigung über die Annahme des Angebots per E-Mail zugesendet.


5. Preise


5.1. Alle angegebenen Preise (Werkhonorar und Mietzins) sind Endverbraucherpreise inklusive Umsatzsteuer.


5.2. Sofern die Werkstatt mit dem Kunden nicht ausdrücklich anderes vereinbart, werden Kostenvoranschläge zur Erbringung von Reparaturleistungen mit Gewähr abgegeben und fällt hierfür kein Entgelt an.


6. Zahlungsbedingungen


6.1. Allgemeines


6.1.1. Sofern nichts anderes vereinbart, wird das Werkhonorar der Werkstätte binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Kunde hat den Betrag direkt an die beauftragte Werkstätte auf das von ihr angegebene Bankkonto zu überweisen.


6.1.2. Sofern der Kunde die Werkstätte mit der Abwicklung eines Versicherungsschadens beauftragt, berechtigt er die Werkstätte in seinem Namen zum Empfang der Schadensauszahlung und Aufrechnung mit offenen Forderungen. Sollte zum Zeitpunkt der Auszahlung des Schadensbetrages durch die Versicherung die Reparaturleistung bereits beglichen worden sein, so ist die Werkstätte zur Überweisung des vollständigen Schadensbetrages an den Kunden verpflichtet.


6.1.3. Der Mietzins ist mit Erhalt der Rechnung nach Beendigung der Miete fällig und binnen sieben Tagen zahlbar. Die Zahlung hat direkt an das von Fidler angegebene Konto zu erfolgen.


6.2. Verzugszinsen


6.2.1. Sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, werden im Fall eines Verbrauchergeschäftes bei verschuldetem Zahlungsverzug die jährlichen, gesetzlichen Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozent und im Fall eines Unternehmensgeschäftes in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verrechnet.


7. Pflichten des Kunden bei Benutzung eines Mietfahrzeugs


7.1. Der Kunde ist zur Einhaltung aller mit dem Betrieb von Fahrzeugen anwendbaren Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, verpflichtet.


7.2. Dem Kunden ist zudem untersagt:

  • das Mietfahrzeug für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen, Rennen jeder Art, Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder für die gewerbliche Mitnahme von Personen zu verwenden;
  • das Mietfahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0 % als vereinbart;
  • das Mietfahrzeug für die Begehung von Straftaten zu verwenden;
  • leicht entzündliche, giftige oder sonstige gefährliche Stoffe mit dem Mietfahrzeug zu transportieren;
  • Tiere, die sich nicht in einem geschlossenen Käfig oder sicher im Kofferraum befinden, zu transportieren;
  • dem Mietfahrzeug ohne Zustimmung der Werkstätte Fahrten ins Ausland zu unternehmen;
  • eigenmächtig das Mietfahrzeug zu reparieren oder reparieren zu lassen.


7.3. Die Verletzung der Pflichten nach Pkt 7.1 und Pkt 7.2 berechtigten Fidler zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Der Kunde ist zudem verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,- zu bezahlen, sofern er schuldhaft gegen Pkt 7.1 und Pkt 7.2 verstößt. Diese Vertragsstrafe unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht.


7.4. Der Kunde hat vor Fahrtantritt das Mietfahrzeug auf sichtbare Mängel, sichtbare Schäden und sichtbare grobe Verunreinigungen zu überprüfen und diese telefonisch oder über die Plattform oder per E-Mail an Fidler zu melden, um eine verursachergerechte Zuordnung des Mangels, Schadens und/oder der Verschmutzung zu ermöglichen. Der Kunde ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgetreu entsprechende Angaben zu machen.


7.5. Im Schadenfall ist der Kunde verpflichtet,

  • Fidler sofort zu benachrichtigen;
  • bei Beteiligung eines Unfallgegners die Polizei zu rufen und einen Polizeibericht erstellen zu lassen;
  • Reparaturen am Fahrzeug ohne Zustimmung Fidlers zu unterlassen.


7.6. Der Kunde darf im Fall von Unfällen keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärungen abgeben. Gibt der Kunde entgegen diesem Verbot dennoch eine solche Erklärung ab, so bindet sie nicht den Halter oder seinen Versicherer.


7.7. Das Mietfahrzeug ist haftpflichtversichert und mit dem im Zuge des Abschlusses des Mietvertrags vereinbarten Selbstbehalt kaskoversichert. Der Kunde hat daher im Schadenfall nur für den Selbstbehalt aufzukommen.


7.8. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden am Mietfahrzeug stehen in jedem Fall Fidler zu. Fließen diese Leistungen an den Kunden, so ist der Kunde zur Weiterleitung an Fidler verpflichtet.


7.9. Auf Verlangen von Fidler hat der Kunde jederzeit den Standort des Mietfahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung zu ermöglichen.


7.10. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietfahrzeug in einem einwandfreien Zustand, mit allem Zubehör und den Fahrzeugpapieren sowie mit demselben Tankinhalt zum vereinbarten Termin zurückzustellen. Grundsätzlich gilt die Regelung, dass Autos voll bereitgestellt und voll zurückgestellt werden müssen. Hat das Mietfahrzeug bei Abholung jedoch eine geringere Tankfüllung, so ist bei Rückstellung nur ein entsprechend geringerer Tankinhalt notwendig. Dem Kunden werden die Kosten der Verunreinigung des Mietfahrzeuges verrechnet. Wird das Fahrzeug zudem nicht mit demselben Tankinhalt zurückgestellt, ist die Werkstätte berechtigt, dem Kunden die Differenz zu den jeweiligen tagesaktuellen Treibstoffpreisen zu verrechnen.


8. Rückgabe der Fahrzeuge


8.1. Nachdem die Werkstätte das Kunden-Fahrzeug repariert hat, vereinbart Fidler mit dem Kunden über die Plattform einen Rückgabetermin. Fidler wird in Vertretung der Werkstätte das Fahrzeug übergeben und davor die Arbeiten auf Plausibilität kontrollieren.


8.2. Hat der Kunde ein Fahrzeug gemietet, ist er verpflichtet, dieses zum Ende der Mietdauer bzw spätestens 30 Tage nach Vertragsabschluss am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückzustellen.


8.3. Details werden die Parteien auf der Plattform regeln.


9. Widerrufsbelehrung für Verbraucher


Widerrufsrecht


9.1. Sie haben – sofern Sie ein Verbraucher sind – das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag bzw einen mit einer Werkstätte geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.


9.2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (the accident expert Gmbh & Co KG, Prinz Eugenstraße 5, 2442 Unterwaltersdorf, office@fidler.app +43 699 136 45 080 mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


9.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs


9.4. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.


9.5. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


9.6. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.


Ausnahmen vom Widerrufsrecht


9.7. Der Kunde hat nach § 18 FAGG kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.


Muster-Widerrufsformular


9.8. Wenn Sie einen Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück):


An the accident expert Gmbh & Co KG, Prinz Eugenstraße 5, 2442 Unterwaltersdorf,
office@fidler.app
+43 699 136 45 080


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung
(*):
Bestellt am (*):
erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
___________
(*) Unzutreffendes bitte streichen.


10. Gewährleistung


10.1. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.


10.2. Ist der Kunde ein Unternehmer, hat er die gelieferte Ware nach Erhalt tunlichst auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen. Bei Vorliegen von Mängeln hat er diese binnen angemessener Frist, spätestens jedoch vier Kalendertage nach Erhalt des Fahrzeuges per E-Mail an die Werkstätte zu rügen. Hat der Unternehmer innerhalb der Rügefrist keine Mängel gerügt, gilt die Reparatur als genehmigt und entfallen damit sämtliche Ansprüche wie zB Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder Schadenersatz wegen einer später behaupteten Abweichung (§ 377 UGB).


10.3. Ist der Kunde ein Unternehmer, so obliegt der Werkstätte die ausschließliche Wahl des Rechtsbehelfes zur Beseitigung eines rechtzeitig gerügten Mangels. Es steht der Werkstätte auch frei, die Vereinbarung sofort zu wandeln.


11. Haftung


11.1. Fidler haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Diese

Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden wegen Verlust des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Beeinträchtigung der Gesundheit von Menschen, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Hauptleistungspflichten.


11.2. Bei Kunden, die Unternehmer sind, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Solche Kunden haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr ab Gefahrenübergang geltend zu machen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der
Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.


12. Rechtswahl und Gerichtsstand


12.1. Es gilt das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zur Anwendung kommen.


12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern aus diesem Vertrag ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht für 1010 Wien, Österreich.

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